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Energieausweis

 

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Jeder Gebäudeeigentümer muss seit dem 1. Juli 2008 beim Verkauf oder der Vermietung seiner Immobilie einen Gebäudeenergieausweis vorlegen. Dies gilt für Wohngebäude sowie für Nichtwohngebäude wie Bürogebäude, Schulen oder Krankenhäuser.
Der Gebäudeenergieausweis enthält grundlegende Aussagen über den energetischen Zustand eines Gebäudes und hilft, Energie- bzw. Nebenkosten besser abzuschätzen.

Eigentümer von Immobilien haben die Wahl zwischen bedarfs- und verbrauchsorientierten Energieausweisen. Diese Wahlfreiheit gilt nicht für Gebäude (unsanierter Altbau) mit bis zu vier Wohneinheiten, die aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut wurden. Wie für Neubauten ist hier nur der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Bei bedarfsbasierten Energieausweisen wird die vorhandene Gebäude- und Anlagentechnik unter energetischen Aspekten beurteilt, unabhängig von Standort, Nutzung und Witterungseinflüssen.
Der verbrauchsbasierte Energieausweis orientiert sich ausschließlich am witterungsbereinigten Energieverbrauch des Gebäudes. Dabei werden der Energieverbrauch der letzten drei Jahre sowie Leerstände berücksichtigt.

Die VSW bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit kompetenten Energieberatern die Ausstellung eines Gebäudeenergieausweises an. Wenn Sie Interesse an einem Gebäudeenergieausweis haben, wenden Sie sich bitte an unsere Kundenbüros oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

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