Stromkennzeichnung
Zusammensetzung des Stroms
Alle Stromlieferanten sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG vom 07.05.2005) verpflichtet, die Zusammensetzung des gelieferten Sroms, die damit verbundenen Umweltauswirkungen und die entsprechenden Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland auszuweisen (Stromkennzeichnung). Der Ausweis erfoglt bei VSW auf den Rechnungen und Werbematerialien für den Verkauf von Strom in Form von übersichtlichen Kreisdiagrammen. In der folgenden Grafik ist ein Auszug aus der Stromkennzeichnung von VSW dargestellt.

